Alles, was Sie über das Fahrverbot in der Schweiz wissen müssen

Alles, was Sie über das Fahrverbot in der Schweiz wissen müssen

Fahren Sie mit dem Lkw durch die Schweiz? Dann ist es gut zu wissen, dass es manchmal Fahrverbote für Lkw über 3,5 Tonnen gibt. An Sonn- und Feiertagen dürfen Sie beispielsweise nicht einfach auf die Straße. Dies kann Auswirkungen auf Ihre Planung und Lieferzeiten haben. In diesem Blog erklären wir, wann das Fahrverbot in der Schweiz gilt und welche Ausnahmen es gibt.

Wann gilt das Fahrverbot in der Schweiz

In der Schweiz gilt zu mehreren Zeitpunkten ein Fahrverbot. Dies hängt nicht nur mit dem Verkehrsaufkommen, sondern auch mit Sicherheit und Umweltschutz zusammen. Es ist daher wichtig, Ihre Fahrten entsprechend zu planen. Die Fahrverbote gelten zu folgenden Zeiten:

  • Feiertage – An offiziellen Feiertagen gilt ein Fahrverbot von 00.00 bis 24.00 Uhr;
  • Sonntage – Jeden Sonntag von 00.00 bis 24.00 Uhr gilt ein Verbot für den Lkw-Verkehr;
  • Nachfahrverbot – Auf bestimmten Strecken dürfen Sie nachts von 22.00 bis 5.00 Uhr nicht fahren.

Fahrverbot in der Schweiz an Feiertagen

An diesen Feiertagen im Jahr 2026 gilt ein Fahrverbot:

  • Neujahrstag (1. Januar 2026)
  • Karfreitag (3. April 2026) - Ausgenommen sind die Kantone Tessin und Wallis
  • Erster und Zweiter Ostertag (5. und 6. April 2026) - Ausgenommen ist der Kanton Tessin
  • Auffahrt (14. Mai 2026)
  • Erster und Zweiter Pfingsttag (24. und 25. Mai 2026) - Ausgenommen ist der Kanton Wallis
  • Nationalfeiertag (1. August 2026)
  • Erster und Zweiter Weihnachtstag (25. und 26. Dezember 2026)

Fahrverbot am Sonntag

An Sonntagen gilt ein standardmäßiges Fahrverbot für Lkw in der Schweiz. Zwischen 00.00 Uhr und 24.00 Uhr dürfen Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen nicht auf der öffentlichen Straße fahren.

Nachfahrverbot Schweiz

Neben dem Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen gibt es in der Schweiz auch ein Nachfahrverbot für den Lkw-Verkehr. Dieses Verbot gilt täglich zwischen 22.00 und 05.00 Uhr für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen. Ziel? Weniger Lärmbelästigung und besseren Umweltschutz, insbesondere in dicht besiedelten Gebieten und entlang wichtiger Transportwege.

Ausnahmen vom Fahrverbot in der Schweiz

Es gibt einige Ausnahmen vom Fahrverbot in der Schweiz. In bestimmten Situationen dürfen Sie trotz des Fahrverbots auf die Straße. Im Folgenden haben wir die Ausnahmen aufgelistet:

  • Fahrzeuge der Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste – Hilfsdienste sind immer vom Fahrverbot ausgenommen.
  • Transport von verderblichen Waren – Transporte, die frische Lebensmittel oder medizinische Produkte befördern, dürfen fahren.
  • Posttransport – Lkw, die offizielle Post zustellen oder abholen, dürfen manchmal weiterfahren.
  • Waren für Veranstaltungen – Transporte, die für den Aufbau oder Abbau von Veranstaltungen notwendig sind, können unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein.
  • Nottransporte – In Ausnahmefällen kann eine Sondergenehmigung für dringende Transporte erteilt werden.
  • Kombination mit Schienenverkehr – Lkw, die einen Teil der Strecke mit Roll-on/Roll-off-Schienenverkehr nutzen, dürfen manchmal unter bestimmten Bedingungen weiterfahren.

Für diese Ausnahmen ist oft eine separate Genehmigung erforderlich, die im Voraus bei den Schweizer Behörden beantragt werden muss.

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