
Alle Regeln und Ausnahmen rund um das Fahrverbot in Luxemburg
Fahren Sie mit dem Lkw durch Luxemburg? Dann ist es gut zu wissen, dass zu bestimmten Zeiten Fahrverbote gelten. Lkw über 7,5 Tonnen, die durch Luxemburg nach Frankreich oder Deutschland fahren, unterliegen manchmal einem Fahrverbot. Bleiben Sie innerhalb Luxemburgs oder ist Luxemburg Ihr Endziel – zum Beispiel, wenn Sie aus den Niederlanden kommen – dürfen Sie die Straße befahren. In diesem Fall ist das Fahrverbot nicht anwendbar.
Wann gilt das Fahrverbot in Luxemburg
Wenn Luxemburg Ihr Endziel ist oder Sie innerhalb Luxemburgs bleiben, gilt kein Fahrverbot. Fahren Sie durch Luxemburg nach Frankreich oder Deutschland? Dann gilt zu folgenden Zeiten ein Fahrverbot:
- Feiertage: von 00.00 bis 21.45 Uhr gilt ein Fahrverbot an Feiertagen.
- Wochenenden: von Samstag 21.30 Uhr bis Sonntagabend 21.45 Uhr gilt ein Fahrverbot.
Fahrverbot in Luxemburg an Feiertagen
An diesen Feiertagen gilt ein Fahrverbot für Lkw auf dem Weg nach Deutschland oder Frankreich:
- Neujahrstag (1. Januar 2026)
- Karfreitag (3. April 2026)
- Erster und zweiter Ostertag (5. und 6. April 2026)
- Tag der Arbeit (1. Mai 2026)
- Christi Himmelfahrt (14. Mai 2026)
- Pfingsten (24. und 25. Mai 2026)
- Nationalfeiertag (23. Juni 2026)
- Mariä Himmelfahrt (15. August 2026)
- Allerheiligen (1. November 2026)
- Erster und zweiter Weihnachtstag (25. und 26. Dezember 2026)
Fahrverbot an den Wochenenden
Lkw, die am Wochenende durch Luxemburg nach Frankreich oder Deutschland fahren, unterliegen einem Fahrverbot. Dieses Fahrverbot beginnt am Samstagabend um 21.30 Uhr und endet am Sonntagabend um 21.45 Uhr. Bleiben Sie innerhalb Luxemburgs oder ist Ihr Endziel in Luxemburg selbst? Dann gilt dieses Wochenendfahrverbot nicht.
Ausnahmen vom Fahrverbot
In einigen Fällen dürfen Sie trotz des Fahrverbots fahren, wenn Sie auf dem Weg nach Deutschland oder Frankreich sind. Die wichtigsten Ausnahmen sind:
- Transport von frischen Lebensmitteln, wie Milch, Fleisch, Fisch, Gemüse und Obst;
- Transport lebender Tiere;
- Transport von Kraftstoffen, beispielsweise zur Belieferung von Tankstellen;
- Hilfsdienste und Fahrzeuge für Notfälle;
- Leere Fahrten, die notwendig sind, um einen der oben genannten Transporte zu ermöglichen.
Oft benötigen Sie eine offizielle Erklärung oder Genehmigung, um von einer Ausnahme Gebrauch zu machen. Stellen Sie daher sicher, dass Sie immer die richtigen Dokumente dabei haben, wenn Sie unter eine Ausnahme fallen.



