Fahrverbot für LKW in den Niederlanden: Wie ist die Lage?
24.09.2025

Fahrverbot für LKW in den Niederlanden: Wie ist die Lage?

In den Niederlanden gibt es kein allgemeines Fahrverbot für LKW, wie in Deutschland oder Frankreich. Dennoch gibt es Situationen, in denen LKW nicht fahren dürfen. Besonders bei Sondertransporten, während der Hauptverkehrszeiten oder bei schlechtem Wetter gelten spezifische Regeln.

Kein gesetzliches Fahrverbot für LKW

In den Niederlanden gibt es kein gesetzliches Fahrverbot für Güterverkehr am Wochenende oder an Sonn- und Feiertagen. Trotzdem sieht man sonntags weniger LKW fahren, da dies in Tarifverträgen festgelegt ist: Sonntag ist ein Ruhetag. Nur bei notwendigen Arbeiten oder spezifischen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag darf gefahren werden. Dies ist also kein gesetzliches Verbot, sondern eine tarifvertragliche Vereinbarung.

Sonntags fahren hauptsächlich LKW, die verderbliche Waren transportieren oder Eillieferungen durchführen. Auch LKW, die Teil einer internationalen Fahrt sind, sieht man sonntags auf der Straße.

Fahrverbot für Sondertransporte

Für Sondertransporte – LKW, die breiter, länger oder schwerer sind als gesetzlich erlaubt – gilt hingegen ein Fahrverbot zu bestimmten Zeiten:

  • Hauptverkehrszeiten: von 06:00 bis 10:00 Uhr und von 15:00 bis 19:00 Uhr.
  • Feiertage: Fahrverbot an offiziellen Feiertagen wie Neujahr, Ostern, Königstag, Befreiungstag, Himmelfahrt, Pfingsten und Weihnachten.
  • Wochenende: von Freitag 22:00 Uhr bis Sonntag 22:00 Uhr.

Die genauen Regeln unterscheiden sich je nach Transportart und Genehmigung. Dies hängt unter anderem ab von:

  • Der Art der Ladung (z.B. Sonder- oder Gefahrguttransport).
  • Der Größe und dem Gewicht des Fahrzeugs.
  • Ob eine Genehmigung von Rijkswaterstaat oder dem Straßenbaulastträger erteilt wurde.

Manche Transporte dürfen unter bestimmten Bedingungen trotzdem fahren, beispielsweise mit einer Sondergenehmigung.

Einschränkungen bei schlechtem Wetter

Bei Glätte, Sturm, starken Windböen oder schlechter Sicht (weniger als 200 Meter durch Nebel oder starken Regen) kann ein zusätzliches Fahrverbot gelten. Dies dient der Gewährleistung der Verkehrssicherheit.

Fahrverbot und Arbeitsrecht

Neben Verkehrsregeln spielen auch Arbeitsvereinbarungen eine Rolle. Sonntagsarbeit ist nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers und des Betriebsrats erlaubt. Arbeitnehmer haben außerdem Anspruch auf mindestens 13 freie Sonntage pro Jahr und können diese aus persönlichen oder religiösen Überzeugungen ablehnen.

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Auch in anderen Ländern gilt manchmal ein Fahrverbot

Lesen Sie auch unsere Blogs über Fahrverbote in: Deutschland, Frankreich, Österreich und Belgien.

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