
Fahrverbot Frankreich: Wie ist die genaue Regelung?
Frankreich wendet Fahrverbote für LKW über 7,5 Tonnen an. Diese gelten an Sonn- und Feiertagen und können die Lieferzeiten beeinflussen. In diesem Blog lesen Sie, wann das Fahrverbot gilt, welche Ausnahmen es gibt und was Sie sonst noch beachten müssen.
Allgemeines Fahrverbot für LKW in Frankreich
Auf allen Straßen in Frankreich gilt an Sonn- und Feiertagen ein Fahrverbot für Fahrzeuge und Kombinationen über 7,5 Tonnen. An Sonntagen läuft das Verbot von Samstag 22:00 Uhr bis Sonntag 22:00 Uhr. An Feiertagen beginnt es am Vortag um 22:00 Uhr und dauert bis 22:00 Uhr am Feiertag selbst. Dies gilt auch für Zugmaschinen ohne Auflieger.
Feiertage in Frankreich 2025
An diesen Feiertagen gilt ein Fahrverbot in ganz Frankreich:
- Neujahr (1. Januar 2025)
- Ostermontag (21. April 2025)
- Tag der Arbeit (1. Mai 2025)
- Tag der Befreiung (8. Mai 2025)
- Christi Himmelfahrt (29. Mai 2025)
- Pfingstmontag (9. Juni 2025)
- Nationalfeiertag (14. Juli 2025)
- Mariä Himmelfahrt (15. August 2025)
- Allerheiligen (1. November 2025)
- Waffenstillstandstag (11. November 2025)
- 1. Weihnachtsfeiertag (25. Dezember 2025)
Fahrverbote während der Sommermonate
Von Anfang Juli bis Ende August gilt wegen des Ferienverkehrs ein zusätzliches Fahrverbot an Samstagen. Im Jahr 2025 sind dies folgende Tage:
- 5., 12., 18. und 25. Juli
- 2., 9., 16., 23. und 30. August
An diesen Samstagen gilt das Verbot von 07:00 bis 19:00 Uhr. Außerdem beginnt das Sonntagsfahrverbot bereits am Samstag um 22:00 Uhr und dauert bis Sonntag 22:00 Uhr.
Fahrverbot in Frankreich bei Schneefall
Bei extremem Wetter wie starkem Schneefall oder Hitzewellen kann Frankreich zusätzliche Fahrverbote verhängen. In der Region Rhône-Alpes gelten außerdem feste Winterfahrverbote:
- Jeden Samstag im Februar und am ersten Samstag im März von 07:00 bis 18:00 Uhr.
- Jedes Wochenende von Samstag 22:00 Uhr bis Sonntag 22:00 Uhr.
Ausnahmen vom Fahrverbot in Frankreich
Das Fahrverbot gilt nicht für alle LKW. Es gibt mehrere Ausnahmen:
- Transport verderblicher Waren (z.B. frisches Gemüse, Obst, Milchprodukte).
- Lebende Tiere.
- Güter für Veranstaltungen (Sportwettkämpfe, kulturelle Veranstaltungen).
- Tageszeitungen und Zeitschriften.
- Luftfracht unter Luftfrachtbrief.
- Umzüge innerhalb von Städten.
- Medizinische oder andere essenzielle Nottransporte (mit Sondergenehmigung).
Autotransport von oder nach Frankreich
Möchten Sie Autos von oder nach Frankreich transportieren lassen? Wir berücksichtigen die Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen. Dies kann die Lieferzeiten beeinflussen. In Ihrem Kundenportal sehen Sie jederzeit den aktuellen Status Ihres Transports.
Auch in anderen Ländern gilt manchmal ein Fahrverbot
Sehen Sie auch unsere Blogs über Fahrverbote in anderen Ländern: Deutschland, Belgien, Österreich und den Niederlanden.